Bundesrat billigt Rentenerhöhung
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.
Erstmals einheitliche Anpassung in Ost und West
Die Erhöhung zum 1. Juli 2024 beträgt in den alten und neuen Ländern 4,57 Prozent. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.
Jährliche Anpassung
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Ab 1. Juli 2024 gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung kann nach der Zustimmung des Bundesrates nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Weitere Auswirkungen
Durch die Anhebung des Rentenwerts steigen nicht nur die Renten bei der
- Altersrente
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Witwen- und Witwerrenten
- Waisenrente,
- Sozialversicherung der Landwirte
auch die Hinzuverdienstgrenzen sind betroffen:
- für Rentner wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, deren Rentenbeginn vor dem 30.6.2017 lag.
- für die Bezieher von Witwen- oder Witwerrenten
Auch für die Unfallversicherung ist der Rentenwert relevant:
Die Höhe des Pflegegeldes nach § 44 SGB VII wird jährlich entsprechend der Rentenentwicklung angepasst. Das Pflegegeld beträgt unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe ab 1.7.2020 monatlich
- zwischen 443 EUR und 1.773 EUR in den alten Bundesländern
(bis 30.6.2024: zwischen 426 EUR und 1.695 EUR) und - zwischen 439 EUR und 1.755 EUR in den neuen Bundesländern
(bis 30.6.2024: zwischen 418 EUR und 1.678 EUR) festzusetzen.
Die Blindenhilfe ist ebenfalls an den Rentenwert gekoppelt:
So wird das Blindengeld zum 1. Juli
- für Personen über 18 Jahre von 841,77 auf 880,28 EUR und
- für Personen unter 18 von 421,61 auf 440,90 EUR steigen.
Auch die Blindenhilfe einiger Bundesländer, die ihre Leistung an den Rentenwert gekoppelt haben, steigt. Es sind dies:
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen.
Quelle; Bundesrat, BMAS, SOLEX, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: Fotolia_158866271_Subscription_XXL.jpg