19.10.2018

Regelsätze erhöhen sich ab 1.1.2019

Im Bundesrat wurde am 19. Oktober 2018 die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 verabschiedet.

Wer Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder dauerhafter Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt damit ab 1. Januar 2019 mehr Geld. Der Eckregelsatz wird um 8 Euro erhöht und steigt damit auf 424 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 1,02 Prozent.

Regelbedarfe ab 1. Januar 2019 nach Regelbedarfsstufen (RB):

Erwachsene

  • RB 1 (Alleinstehende/Alleinerziehende: 424 Euro (+ 8 Euro)
  • RB 2 (Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften): 382 Euro (+ 8 Euro)
  • RB 3 (nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Elter): 339 Euro (+ 7 Euro)
  • RB 3 (Behinderte in stationären Einrichtungen): 339 Euro (+ 7 Euro)
    – Achtung gilt nur bis 31.12.2019, danach gilt aufgrund des Bundesteilhabegesetzes eine Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt, so dass dann RB 2 gilt.

Kinder und Jugendliche

  • RB 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahren): 322 Euro (+ 6 Euro)
  • RB 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahren: 302 Euro (+ 6 Euro)
  • RB 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren: 245 Euro (+ 5 Euro)

Abbildung: pixabay.com – geralt