Familiäre Beziehungen genießen bei der Betreuerauswahl Vorrang
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzbeschluss die Rechte von Angehörigen bei der Bestellung zum rechtlichen Betreuer erheblich gestärkt. Künftig dürfen Familienmitglieder nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen durch Berufsbetreuer ersetzt werden. Vorrang ehrenamtlicher Betreuung Im Zentrum des am 5. März 2025 ergangenen Beschlusses (Az.: XII ZB 260/24) steht der Fall eines Sohnes, der zum …
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